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Wichtige Beträge

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Für wesentliche steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Positionen finden Sie nachstehend die wichtigsten Werte für 2019 in Euro.

Einkommensteuer EStG

§, Rz, ArtSchlagworte
2019
3 Nr. 62Zuwendungen des Arbeitgebers zur Zukunftssicherung seiner ArbeitnehmerSteuerfrei in Höhe ges. AG-SV Pflichtanteils. Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des AN für Lebensversicherung, freiwillige RV oder Versorgungseinrichtung insoweit steuerfrei, als sie die Hälfte der Gesamtaufwendungen des AN nicht übersteigen und nicht höher sind als der AG-Anteil zur RV bei Vers.-pflicht des AN Hinweis: Die € 44,00 Freigrenze für Sachzuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer ist auf vom Arbeitgeber gezahlte Beiträge für Zukunftssicherungsleistungen nicht anzuwenden (BMF v. 10.10.2013 - IV C 5 - S 2334/13/10001)
3 Nr. 38Sachprämien
€ 1.080,00
3 Nr. 34Zuwendungen des Arbeitgebers für die betriebliche Gesundheitsförderung
€ 500,00
6 Abs2Geringwertige Wirtschaftsgüter
€ 800,00
9a Satz 1 Nr. 1aWerbungskosten, Pauschbetrag für Arbeitnehmer
€ 1.000,00
10a Abs. 1 Satz 1Höchstbetrag Sonderausgabenabzug von Altersvorsorgebeiträgen€ 2.100,00, Erhöhung um € 60,00 bei mittelbarer Zulagenberechtigung des anderen Ehegatten
10 c)Sonderausgaben, Pauschbetrag
€ 36,00
10 Abs 1 Nr. 7 Stz 1Sonderausgabenabzug für die erstmalige Berufsausbildung
€ 6.000,00
16 Abs. 4Freibetrag bei Betriebsveräußerung (Vollendung 55. Lj.)
€ 45.000,00
9 Abs. 5, 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5Verpflegungsmehraufwendungen für Inlandsdienstreisen (24 Std. Abwesenheit
€ 24,00
Mind. 14 Std. Abwesenheit
Mind. 8 Std. Abwesenheit
€ 12,00
3 Nr. 39Freibetrag bei Zuwendung einer Arbeitnehmerbeteiligung (Mitarbeiterbeteiligung gem. 5. VermBG
€ 360,00
32a Abs. 1 S. 1 Nr. 4Einkommensteuertarif 42 % ab Einkommen
€ 55.961,00
(Einzelveranlagung)
32 Abs. 6Kinderfreibetrag
€ 2.490,00
Kinderfreibetrag bei verheirateten Eltern
€ 4.980,00
32 Abs. 6Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf
€ 1.320,00
Freibetrag bei verheirateten Eltern
€ 2.640,00
24bAlleinerziehende Entlastungsbetrag
€ 1.908,00
33a Abs. 1Aufwendungen für Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen
€ 9.168,00
24aAltersentlastungsbetrag (Höchstbeträge)
€ 1.912,00
46 (2) Nr. 1Veranlagung bei lohnsteuerpflichtigen Einkünften bei weiteren Einkünften über
€ 410,00
46 (2) Nr. 3Pflichtveranlagung, wenn Teilbeträge der Vorsorgepauschale größer als die abziehbaren Vorsorgeaufwendungen und der im Kalenderjahr erzielte Arbeitslohn übersteigt
€ 11.400,00
(Einzelveranlagung)
€ 21.650,00
(Zusammenveranlagung)
25 EStG, 56 EStDVSteuererklärungspflicht, wenn keine lohnsteuerpflichtigen Einkünfte bezogen werden und das zu versteuernde Einkommen folgende Grundfreibeträge übersteigt:
Bei Einzelveranlagung
€ 9.168,00
Bei Zusammenveranlagung
€ 18.336,00

Einkommensteuerrichtlinien 2012, Lohnsteuerrichtlinien 2015

§, Rz, ArtSchlagworte2019
R 19.5Betriebsveranstaltungen (Freibetrag für Zuwendungen an Arbeitnehmer)
€ 110,00
R 8.1. (7)Essensbons, auch mitnehmbare Lebensmittel
€ 3,30
R 8.1 (7)Essensbons Mittag-/Abendessen in Kantine, Gasthaus usw.
€ 3,30
R 8.1 (9)Sachbezugswerte für Kfz-Gestellung
Privater Nutzungswert
1 % des inländischen Listenpreises
Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte (Entfernungspauschale)
€ 0,30
Fahrten im Rahmen doppelter Haushaltsführung (Entfernungspauschale)
€ 0,30
R 8,2Rabatt-Freibetrag Kalenderjahr
€ 1.080,00
Freigrenze für Sachbezüge im Monat
€ 44,00
Arbeitgeberdarlehen Zinsvorteile bei Darlehenssumme bis … steuer- und SV-frei (BMF v. 19.05.2015 - IV C 5 - S 2334/07/0009 BStBl 2015 I S. 484)
€ 2.600,00
R 19.6Aufmerksamkeiten
€ 60,00

Einkommensteuertarif 2019

Praktikerformel für die Steuerberechnung (bei Einzelveranlagung)

ZoneEinkommen in €Berechnungsweise der ESt in €Eingangssteuersatz in %Höchster Grenzsteuersatz in %
1. Zone9.169,00000
2. Zone9.169,00 bis 14.254,00(980,14 mal y + 1.400,00) mal y14,0023,97
3. Zone14.255,00 bis 55.960,00(216,16 mal z + 2.397,00) mal z + 965,5824,0042,00
4. Zone> 55.931,00 bis 265.326,000,42 mal x - 8.780,9042,0042,00
5. Zone> 265.327,000,45 mal x - 16.740,6842,0045,00

X ist das auf einen vollen €-Betrag aufgerundete zu versteuernde Einkommen

Y ist ein Zehntausendstel des € 9.169,00 übersteigenden Teils der auf einen vollen EUR-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens

Z ist ein Zehntausendstel des € 14.254,00 übersteigenden Teils des auf einen vollen EUR Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens

Amtliche KM-Sätze

Gesetz bzw. Erlass§, Rz, ArtSchlagworte2018
LStRR 9.5pauschale KilometersätzeKraftwagen € 0,30 je Fahrkilometer
weitere motorbetriebene Fahrzeug € 0,20 je Fahrkilometer

Körperschaften (GmbH, AG, Vereine,...)

Gesetz bzw. Erlass§, Rz, ArtSchlagworte201920182017
KStG23Allgemeiner Steuersatz15,00 %15,00 %15,00 %
24Freibetrag für bestimmte Körperschaften€ 5.000,00€ 5.000,00€ 5.000,00
25Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften€ 15.000,00€ 15.000,00€ 15.000,00

Umsatzsteuer

Gesetz bzw. Erlass§, Rz, ArtSchlagworte201920182017
UStG19Kleinunternehmer-Regelung€ 17.500,00€ 17.500,00€ 17.500,00
USTDV33Kleinbetragsrechnung€ 250,00€ 250,00€ 250,00
USTG20Besteuerung nach vereinnahmten Entgelten€ 500.000,00€ 500.000,00€ 500.000,00
18 Abs. 2 (2)Quartalsweise Voranmeldung bei Steuer bis€ 7.500,00€ 7.500,00€ 7.500,00
18 Abs. 2Kalendermonatliche Voranmeldung bei Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalendejahr von mehr als€ 7.500,00€ 7.500,00€ 7.500,00
18a Abs. 1Zusammenfassende Meldungen quartalweise bei Umsätzen im Lauf eine Kalendervierteljahres von bis zu€ 50.000,00€ 50.000,00€ 50.000,00
Zusammenfassende Meldungen monatlich bei Umsätzen von mehr als€ 50.000,00€ 50.000,00€ 50.000,00
3c Abs., 3Lieferschwelle€ 100.000,00€ 100.000,00€ 100.000,00
1a Abs. 3 Nr. 2Erwerbsschwelle€ 12.500,00€ 12.500,00€ 12.500,00

Sozialversicherung

Gesetz bzw. Erlass§, Rz, ArtSchlagworte201920182017
SGBV223 Abs. 3Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung Monat€ 4.537,50€ 4.425,00€ 4.350,00
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung Jahr€ 54.450,00€ 53.100,00€ 52.200,00
SGB VI159Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West Monat€ 6.700,00€ 6.500,00€ 6.350,00
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung West Jahr€ 80.400,00€ 78.000,00€ 76.200,00
Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung Ost Monat€ 6.500,00€ 5.800,00€ 5.700,00
Beitragsbemessungsgrenze Ost Jahr€ 69.600,00€ 69.600,00€ 68.400,00
SGB XI54 Abs. 2Beitragsbemessungsgrenze Pflegeversicherung Monat/JahrSiehe Krankenversicherung
SGB III341 Abs. 3 und 4Beitragsbemessungsgrenze Arbeitslosenversicherung Monat/JahrSiehe Rentenversicherung
SGB V6 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) Kranken- und Pflegeversicherung /Jahr€ 60.750,00€ 59.400,00€ 57.600,00
SGB VIIGesetzliche UnfallversicherungBeiträge werden den Gefahrentarifen entsprechend festgesetzt
SGB IV8 Abs. 1Geringfügigkeitsgrenze Monat bis€ 450,00€ 450,00€ 450,00

Abgabenordnung

Gesetz bzw. Erlass§, Rz, ArtSchlagworte201820172016
AO239 Abs. 2Kleinbetragsregelung für Stundungszinsen€ 10,00€ 10,00€ 10,00
89 Abs. 3 bis 7Gebühren für die Erteilung einer verbindlichen Auskunft: Auskünfte gebührenpflichtig bei einem Gegenstandswert von . und höher€ 10.000,00€ 10.000,00€ 10.000,00

Stand: 7. Januar 2019

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